Geldauflagen & Bußgelder

Geldauflagen und Bußgelder


Der Verein Postler für Dich e.V. wurde 2021 von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Deutsche Post AG als eigenständiger und unabhängiger Verein gegründet, um sich gemeinsam für Kinder stark zu machen.


Mit einer Zuweisung an Postler für Dich e.V. unterstützen Sie als Richter*in und Staatsanwalt*in nicht nur ein einzelnes Projekt, sondern gleich eine Vielzahl von Einrichtungen und Projekten in den Bereichen Jugendhilfe und Erziehung und Bildung! Genau wie die Mitgliedsbeiträge unserer Fördermitglieder fließen auch die von Ihnen zugewiesenen Geldauflagen zu 100% in die von uns geförderten Projekte!


Die (sehr geringen) Verwaltungskosten unseres Vereins sind durch gesonderte Spenden unserer Unterstützer abgedeckt. Weder der Vorstand noch der Spendenbeirat (noch sonst wer) erhält Zuwendungen oder Gehälter vom Verein! Die Mittel des Vereins werden ausschließlich für Satzungsgemäße Zwecke verwendet.


Umfangreiche Informationen zu unseren Vereinszielen finden Sie in unserer Satzung und im Bereich Transparenz hier auf unserer Website.


Wie werden die Geldauflagen verwendet?

250€

Mit einer Zuweisung von 250€ könnten wir einem Kinderheim eine Menge Bratwürste für ein Sommerfest organisieren oder den Kids spontan einen Eiswagen vorbeischicken…

500€

Mit einer Zuweisung von 500€ könnten einem Kinderheim einen tollen Ausflug mit 15 Kindern in einen Freizeitpark organisieren, natürlich inklusive Pommes, Burger und Softdrinks vor Ort…

1.000€

Mit einer Zuweisung von 1.000€ könnten im Rahmen unserer jährlichen Weihnachtsaktion Weihnachtsgeschenke für etwa 50 Kinder in Kinderheimen gekauft und gepackt werden…

Jeder Euro zählt..

Das sind nur einige Beispiele, wir richten uns natürlich immer ganz nach dem jeweiligen Bedarf der Einrichtungen und können so gezielt genau dort helfen, wo gerade etwas Unterstützung benötigt wird.

Ihre Zuweisung ist bei uns in guten Händen und kommt da an, wo sie benötigt wird!


  • Wir berichten der zuweisenden Behörde umgehend über eingehende oder ausgebliebene Zahlungen.


  • Wir garantieren absolute Diskretion über alle Informationen zu den jeweiligen Vorgängen.


  • Für Zahlungen von Geldauflagen auf unserem Konto erstellen wir KEINE Spendenbescheinigungen.


  • Wir informieren Sie fristgerecht über die Verwendung der eingegangenen Geldauflagen.


Informationen für Zahlungspflichtige


Nachfolgend haben wir einige wichtige Informationen für Sie zusammengestellt. Ihre Zahlung kommt Kindern in Kinderheimen oder ähnlichen Einrichtungen und Projekten zugute, indem wir den Kids von dem Geld zum Beispiel tolle Ausflüge oder Events ermöglichen.


Nutzen Sie ausschließlich folgende Bankverbindung:


Postler für Dich e.V.

IBAN: DE55 3605 0105 0002 0817 84
BIC: SPESDE3EXXX | Sparkasse Essen

  • Geben Sie bei allen Zahlungen stets das Aktenzeichen im Verwendungszweck an, damit wir der Zuständigen Behörde Ihre Zahlung umgehend bestätigen können.


  • Überweisen Sie unbedingt fristgerecht


  • Geldauflagen sind keine freiwilligen, abzugsfähigen Spenden. Daher können wir Ihnen keine Spendenbescheinigung ausstellen.


  • Jede Zahlung, die Sie tätigen, wird dem Gericht umgehend von uns bestätigt.


  • Alle nicht fristgerecht eingegangenen Zahlungen werden dem Gericht von uns umgehend gemeldet.


  • Wenn sie über einen Aufschub oder Ratenzahlung verhandeln möchten, wenden Sie sich bitte direkt an die Zuweisende Stelle (Gericht / Staatsanwaltschaft).


Bei Fragen stehen wir Ihnen unter info@postler-fuer-dich.de gerne zur Verfügung.


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